Die eigene Kanzlei zu gründen ist ein wichtiger Schritt für das eigene Leben und für die eigene Karriere. Zwischen der ersten Idee bis zum ersten Geldeingang liegen viele Schritte und einige Monate. Die Gründung der eigenen Kanzlei zu planen und in die Tat umzusetzen, ist ein wichtiger Schritt im Leben eines jeden Rechtsanwalts, Notars und Steuerberaters.
Beim ersten Gedanken an die Gründung einer eigenen Kanzlei tauchen viele Fragen auf, die es zu klären gilt. Hierzu gehören Überlegungen zur Fachrichtung, Zielgruppe und Standort der künftigen Kanzlei.
Bevor die Gründung der eigenen Kanzlei in Angriff genommen wird, ist es von zentraler Bedeutung, den Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen. Dies umfasst eine eingehende Analyse der persönlichen, rechtlichen, finanziellen und beruflichen Voraussetzungen.
Es gibt verschiedene Arten der Selbstständigkeit für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die als möglicher Weg in beleuchtet werden sollten: Übernahme einer bestehenden Kanzlei im Rahmen der Kanzleinachfolge, dem Einstieg in eine bestehende Partnerschaft oder die Gründung einer eigenen Kanzlei - als Einzelkanzlei, als Bürogemeinschaft oder als Wohnzimmerkanzlei.
Ein detaillierter Businessplan bildet das Fundament für die Kanzleigründung. Er umfasst die Geschäftsidee, Marketingstrategie, finanzielle Prognosen und die rechtlichen Rahmendaten.
Der ausgearbeitete Businessplan sollte auf Plausibilität geprüft, alternative Geschäftsmodelle untersucht und der finanzielle Kapitalbedarf eingehend geprüft werden.
Basierend auf den überprüften Plausibilitätsprüfungen und der Bewertung von alternativen Geschäftsmodellen sollte der Businessplan ggf. überarbeitet und angepasst werden.
Nach sorgfältiger Prüfung und Überarbeitung des Businessplans kann die endgültige Entscheidung zur Kanzleigründung getroffen und das erforderliche Startkapital bereitgestellt werden. Es ist einer der letzten Gelegenheiten, sich gegen die Selbstständigkeit und für ein Anstellungsverhältnis zu entscheiden.
Die formalen Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt, der Rechtsanwaltskammer und anderen relevanten Institutionen machen das Vorhaben offiziell.
Bevor die Kanzlei offiziell eröffnet wird, ist es ratsam, bereits mit den ersten Maßnahmen wie der Suche nach geeigneten Büroräumen oder der Festlegung von Marketingmaßnahmen zu beginnen.
Der offizielle Start der Kanzlei beinhaltet die Einrichtung der Räumlichkeiten und die Akquise erster Mandate. Dies markiert den Beginn der praktischen Tätigkeit.
Sobald die ersten Mandate akquiriert sind, beginnt die eigentliche Bearbeitung der Fälle und die Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Bei jeder Kanzleigründung gibt es somit verschiedene Weggabelungen, um zu entscheiden, ob und wie es mit dem Gründungsvorhaben weitergeht.
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Jasmin Isphording
Als Dipl. Kauffrau und mit 20 Jahren Erfahrung im Thema Kanzleigründung ist sie Expertin für Kanzleien und hat bereits zahlreichen Rechtsanwälten und Notaren beim Aufbau und der Entwicklung der eigenen Kanzlei begleitet.
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